Hier finden Sie die derzeit freien Gärten

Schauen Sie bitte unter den einzelnen Parzellen nach, dort sind die freien Gärten aufgeführt.

 

Sie finden dort einige Fotos der freien Gärten und eine möglichst genaue Beschreibung mit

Größe, Ausstattung, Wertermittlung und Ansprechpartnern.

© KGV Weinberg e.V.
© KGV Weinberg e.V.

 

HINWEISE für interessierte Bewerber /Käufer:

 

Bitte beachten Sie, dass nur ordnungsgemäß gekündigte Gärten, für die auch eine Wertermittlung durchgeführt worden ist, übertragen werden dürfen.

 

Lassen Sie sich bitte vor jeder Vereinbarung mit dem Vorpächter, das Kündigungsschreiben und die Niederschrift zur Wertermittlung zeigen.

 

Absichtserklärungen, Kaufverträge oder sonstige Vereinbarungen, zwischen dem Vorpächter und dem Bewerber/Käufer, sind ohne vorherige Kündigung des Mitglieds- bzw. Pachtvertrages rechtsunwirsam und werden daher von dem Vorstand des Gartenvereins nicht anerkannt.

 

Finanzielle Vereinbarungen zwischen Vor- und Nachpächter, die über die Wertermittlung hinausgehen, verstoßen gegen unsere Satzungen und sind daher unwirksam.

Abstandszahlungen für Inventar bzw. Gartengeräte sind zulässig. 

 

Über die Vergabe eines Garten, an einen neuen Pächter, entscheidet ausschließlich der Vereinsvorstand, hierbei werden jedoch persönliche Vorschläge des Vorpächters vorrangig berücksichtig.

 

In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an die zuständigen Ansprechpartner, diese sind immer unter den Einzelgärten vermerkt.

Die Niederschrift zur Wertermittlung besteht im Regelfall immer aus acht Seiten.

Beispielhaft sehen Sie hier die ersten vier Seiten:

Wer kauft schon gern die Katze im Sack?

Vermutlich niemand, daher hier eine Aufstellung der Kosten, die Sie als neuer Gartenpächter

in unserem Verein erwartet.

 

Einmalig:

Abstandszahlung an den Vorpächter, meist aber VB.

Jährlich:

Kostenart bzw. Verwendungszweck Betrag
Mitgliedsbeitrag, inkl. 3,00 € für Unfallversicherung (Pflichtversicherung) 65,00 €

FED - Grundversicherung, inkl. Glasbruch

34,00 €
Pachtzins, für die Grundfläche des Gartens 0,21 €/qm
Anliegerkosten, für meist 5 - 10% der Grundfläche des Gartens 0,21 €/qm

Umlage für sonstige Nebenkosten

0,013 €/qm

Kosten für Strom und Wasser

n. Verbrauch
Umlage für Reparaturen, im Regelfall 6,00 €/Garten
 

Beispiel:

Ihr Garten ist 350 qm groß und die Anliegerkosten belaufen sich auf 5% der Grundfläche,

dann zahlen Sie nur 186,73 €/jährlich für Ihr grünes Paradies.

Die verbrauchsabhängigen Kosten für Strom und Wasser sind darin natürlich noch nicht enthalten.

Für die Reparaturumlage gibt es in einzelnen Parzellen abweichende Regelungen,

diese erfragen Sie bitte bei dem abgebenden Pächter, oder dem Kassenwart der Parzelle.

Hinweise für abgebende Pächter:

 

Bitte beachten auch Sie die oben genannten Hinweise, damit ist eine schnelle und problemlose Übertragung Ihres Garten sichergestellt.

 

Um Ihren Garten auch hier entsprechend wirkungsvoll anbieten zu können, bietet Ihnen Ihr Vorstand folgende Leistungen an:

 

- Kostenlose und detailierte Präsentation (Beispiel, siehe hier) Ihres zum Verkauf bestimmten

  Gartens auf unserer Homepage, zeitlich unbefristet,

- kostenloses Einstellen von max. 5 Fotos, die von Ihnen angefertigt wurden, zeitlich unbefristet und die

- kostenpflichte Erstellung von Fotos, die hier dann kostenfrei eingestellt werden.

Kostenpauschale pro Foto = 2,50 €, diese sind mit der Aushändigung der Wertermittlung zu begleichen.